Die Kassen-Ärztliche Vereinigung Saarland überwacht regelmäßig das Institut durch die Qualitätsprüfung gemäß § 7 der Vereinbarung von Qualitätssicherungsmaßnahmen nach § 135 Abs. 2 SGB V zur zytologischen Untersuchung von Abstrichen der Zervix Uteri (Qualitätssicherungsvereinbarung Zervix-Zytologie)"
Bis heute gab es keine Beanstandungen! |